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Ihr gutes Recht: Den besten Anwalt wählen

RECHTSGEBIETE

Das WEG-Recht beschäftigt sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft untereinander sowie zur Gemeinschaft. Auch die Verhältnisse zu dem Verwalter und zu Dritten können relevant sein. Umstrittene Fragen sind etwa Modernisierungen und bauliche Veränderungen, Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung und die Abrechnung des Hausgeldes. Auch der Verwaltervertrag und die Abberufung des Verwalters können Gegenstände der Tätigkeit sein.

Der Bereich des Mietrechts ist weit gesteckt. Hierbei sind das Wohnraummietrecht und das Gewerbemietrecht zu unterscheiden. Das Wohnraummietrecht betrifft etwa die Vorschriften über die Miethöhe (einschließlich Mieterhöhung), die Betriebskosten und deren Abrechnung, die ordentliche und die fristlose Kündigung (erstere etwa wegen Eigenbedarf, letzte beispielsweise wegen Zahlungsverzug, aber auch wegen gravierender Pflichtverletzungen), Zahlung und Rückzahlung der Kaution, Mietmängel, Befristung des Mietverhältnisses, Modernisierung der Mietwohnung und Schönheitsreparaturen. In der Gewerbemiete finden sich oftmals dieselben Fragen; die Regelungen sind hierzu jedoch im Vergleich zum Wohnraummietverhältnis oftmals unterschiedlich.

Gegenstände des Nachbarrechts sind die rechtlichen Beziehungen von Grundstücksnachbarn untereinander, z.B. der Überbau von einem Grundstück auf das danebenliegende, Belästigungen durch Immissionen, Ersatzansprüche wegen Beschädigungen durch Auswirkungen anderer Grundstücke.

Der Anspruch des Maklers auf Zahlung seines Maklerlohns bildet den wesentlichen Schwerpunkt des Maklerrechts. Hierbei besonders bedeutsam ist im Bereich des Mietmaklers das relativ neu eingeführte gesetzliche Bestellerprinzip. Weitere Bereiche sind die Pflichten des Maklers und die Rechte des Kunden bei deren Verletzung.

Sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich des Baurechts stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung. Im privaten Baurecht geht es insbesondere um die Durchführung von Verträgen hinsichtlich Gewerken an Gebäuden, den Lohnanspruch des Bauunternehmers und um Mängelrechte des Bauherrn. Im öffentlichen Baurecht sind Fragen der Baugenehmigung, der Nutzungsänderung und der Beseitigung von eigenen Bauwerken, als auch von solchen des Nachbarn relevant.

Architektenrecht: Das Architektenrecht befasst sich hauptsächlich mit dem Architektenvertrag, vornehmlich also mit dem Anspruch des Architekten auf dessen Honorar, aber auch mit den Pflichten des Architekten und den Ansprüchen des Auftraggebers, wenn der Architekt diese verletzt.

Immobilienrecht

Mein besonderer Fokus liegt auf dem Bereich des Immobilienrechts. Hierzu gehören insbesondere die folgenden Felder:

Strafrecht

Ich stehe Ihnen als Strafverteidiger in allen Abschnitten eines Strafverfahrens zur Verfügung, insbesondere bei Verfahren im Zusammenhang mit Drogen, Raub, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, Straßenverkehrsgefährdung oder anderen Delikten. Bei kleineren Vergehen ist oftmals eine Einstellung des Verfahrens möglich, weshalb es auch bei solchen ratsam ist, einen Strafverteidiger so schnell wie möglich einzuschalten.
Des Weiteren vertrete ich Sie auch, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind. Ich stelle für Sie Strafanzeigen, vertrete Sie als Nebenkläger und mache zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter geltend.

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht übernehme ich Ihr Mandat, wenn Sie einen Unfall hatten und Sie nun Ansprüche geltend machen möchten oder Ansprüche gegen Sie abgewehrt werden sollen, des Weiteren, wenn Ihnen eine Verkehrsstraftat oder eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird.

Allgemein Zivil- & Vertragsrecht

Auch in allen übrigen zivilrechtlichen Angelegenheiten berate und vertrete ich Sie, insbesondere in Fragen des Vertragsrechts, etwa des AGB-Rechts.

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JOHANNES LAUDOR

RECHTSANWALT

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Lebenslauf

April 2018 Erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang Miet- und WEG-Recht
(zur Verleihung des Fachanwaltstitels ist zusätzlich der Nachweis besonderer praktischer Erfahrung erforderlich)
20.01.2014 Zulassung als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Koblenz
2011 – 2013 Referendariat am Landgericht Trier
2006 – 2011 Studium an der Universität Trier

MEIN SERVICE

Kompetente Beratung

Ich zeige Ihnen auf wie Sie Ihr Ziel rechtlich am einfachsten und wirtschaftlichsten erreichen. Hierbei ist es mir besonders wichtig auch bei schwierigen Rechtsproblemen Ihnen die wesentlichen Punkte verständlich zu erklären.

Engagierte Vertretung (gerichtlich & außergerichtlich) 

Ich übernehme für Sie die Kommunikation und die Verhandlungen mit der Gegenseite in Absprache mit Ihnen. Dabei besteht für mich die Priorität kosten- und zeitintensive Prozesse zu vermeiden. Führen die außergerichtlichen Bemühungen zu keinem Ergebnis, vertrete ich Sie natürlich auch in einem gerichtlichen Verfahren.

Regionale und bundesweite Tätigkeit

Ich stehe Ihnen sowohl in der Region Trier (Stadt Trier, sowie die Landkreise Trier-Saarburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Bernkastel-Wittlich und Vulkaneifel) als auch bundesweit zur Verfügung. Die Kommunikation kann elektronisch, per Post und telefonisch erfolgen.

Kostentransparenz

Sämtliche Honorare richten sich nach den gesetzlichen Gebühren oder individuellen Vereinbarungen mit Ihnen. Vor Annahme des Mandats bespreche ich individuell das jeweilige Kostenrisiko. In vielen Fällen ist es auch möglich gegenüber der Gegenseite eine Erstattung der Kosten geltend zu machen. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehme ich für Sie die Anfrage für eine Kostendeckung. Bei einer Zusage entstehen Ihnen allenfalls Kosten in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung.

AKTUELLE URTEILE

Keine Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung für "Kontaktaufnahmeverbot"

Mit einem Fall, der eine Schnittmenge zwischen WEG- und Mietrecht aufweist, mussten sich vor Kurzem das Amtsgericht Groß-Gerau und in zweiter Instanz das Landgericht (LG) Frankfurt a.M. beschäftigen. In dem Haus einer Wohnungseigentumsgemeinschaft waren Feuchtigkeitsprobleme aufgetreten. Einer der Eigentümer (E) beharrte darauf, dass diese auf Baumängeln beruhe. Hierüber gab es bereits einen Rechtsstreit.

Erklärung

Hier werden aktuelle Urteile vorgestellt und für Sie bewertet.

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